Mit Betreten der Anlage bzw. mit der Buchung eines Frei- oder Hallenplatzes werden die nachfolgenden Bestimmungen des Tennisclub Haßloch e. V. ausdrücklich anerkannt.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt, welche aber geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

 

1. Allgemeines

1.1 Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness das oberste Gebot. Ungebührliches Lärmen, Ablenken der Spieler, Betreten der Plätze durch Unbeteiligte und anderes Spiel störendes Verhalten sind zu unterlassen.

1.2 Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung und mit geeigneten Tennisschuhen betreten werden.

1.3 Das gesamte Clubhaus darf nur mit Freizeitschuhen oder gereinigten Tennisschuhen betreten werden, die keine Sand- und/oder Schmutzreste hinterlassen.

1.4 Bitte achten Sie stets auf Ihre Garderobe und Wertgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen auf der Anlage wird vom Verein keine Haftung übernommen.

1.5 Es wird von jedem erwartet, dass er die Anlage und ihre Einrichtungen schonend behandelt und sie in Ordnung hält. Technische Mängel der Tennisanlage sind unverzüglich dem Platzwart oder dem Leiter des Technischen Ausschusses mitzuteilen, bzw. in die am schwarzen Brett aushängende Mängelliste einzutragen.

1.6 Das Spielen auf allen Plätzen bzw. Sport- und Spielmöglichkeiten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Verein keine Haftung.

1.7 Abfall ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Geschirr, Gläser und Leergut aus der Vereinsgaststätte müssen wieder zurückgebracht werden.

 

2. Weisungsrecht

2.1 Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Sportwart in Abstimmung mit dem Leiter des Technischen Ausschusses und dem Platzwart. Das Recht des Vorstands die Plätze jederzeit zu sperren bleibt davon unberührt.

2.2 Dem Platzwart ist jederzeit die notwendige Platzpflege zu ermöglichen.

2.3 Den Anweisungen des Vorstands und Platzwarts ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Platzordnung können Mitglieder und Gäste zum Verlassen der Anlage aufgefordert werden. Wiederholte Verstöße können mit einem Anlagenverbot geahndet werdet.

2.4 Der Vorstand und Platzwart haben das Recht zu Platz- und Buchungskontrollen, auch in Bezug auf die Korrektheit der Reservierung und der anwesenden Personen.

 

3. Hallenordnung & Mietvertrag

3.1 Mietgegenstand

Der Tennisclub Haßloch e. V.  vermietet an den Mieter einen oder mehrere Hallentennisplätze in 67454 Haßloch, Ludwig-Gramlich-Straße 3, zu den gebuchten Zeiten und ausgewiesenen Preisen.

3.2 Nutzungsart und Personenbegrenzung

Ein Hallentennisplatz darf nur zur Ausübung des Tennissports genutzt werden. Ein Hallenplatz darf von max. vier Spielern bespielt werden. Mit Trainer dürfen max. sechs Spieler einen Hallenplatz nutzen.

3.3 Registrierung und Buchung

Die Buchung von Einzelstunden in der Tennishalle erfolgt über das Online-Buchungssystem eBuSy, welches unter https://tc-hassloch.ebusy.de über jedes internetfähige Endgerät aufgerufen werden kann. Abonnements können über eBuSy zur Bestätigung angefragt werden.

Für die Buchung von Hallenplätzen ist für Nichtmitglieder die einmalige Anlage eines Benutzerkontos unter Angabe von Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift und einer gültigen Bankverbindung erforderlich. Für die Registrierung wird zudem eine gültige E-Mail-Adresse benötigt.

Benutzerkonten für Mitglieder werden zentral vom Verein angelegt sowie die entsprechenden Buchungsrechte und Preisnachlässe hinterlegt. Wir bitten Mitglieder daher von einer eigenständigen und damit doppelten Registrierung abzusehen.

3.4 Mietpreis, Fälligkeit, Zahlungsart, Rücklastschriftgebühr

Alle Preise verstehen sich inklusive Licht und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Abonnement ist für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses im Voraus zu bezahlen und wird am 15.10. eines Jahres entsprechend dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat vom Konto des Mieters abgebucht. Sollte der 15.10. auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, verschiebt sich der Abbuchungstermin auf den nächsten Werktag. Bei Einzelbuchungen oder bei Abonnements, die nach Beginn der Hallensaison abgeschlossen wurden, erfolgt die Abbuchung mit einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Zugang der Rechnung per E-Mail. Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist aus verwaltungstechnischen Gründen Pflicht.

Einzeltermine aus Abonnements können nachträglich freigegeben und damit anderen Nutzern zur Buchung online verfügbar gemacht werden. Bei erfolgreichem Wiederverkauf des Termins erfolgt die Vergütung einen Tag nach dem freigegebenen Termin. Der Erstattungsbetrag beschränkt sich hierbei auf den Wert der wiederverkauften Buchung. Bei anteiligem Wiederverkauf reduziert sich der erstattete Betrag entsprechend. Die Auszahlung erfolgt als Geldguthaben und wird dem Kundenkonto des Mieters für weitere Buchungen gutgeschrieben.

Wir bitten Sie zum Abbuchungstermin für ausreichend Kontodeckung zu sorgen. Bitte beachten Sie, dass wir die bei einer unberechtigten Rücklastschrift die uns entstehenden Rücklastschriftgebühren zzgl. 2,50 EUR Bearbeitungsgebühr an Sie weitergeben.

Einzelstunden können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Danach sind eine Stornierung und Erstattung des Mietpreises nicht mehr möglich. 

3.5 Verhaltensregeln & Strafgebühr bei Verstößen

Die Halle darf nur mit sauberen Hallentennisschuhen (helle, glatte, non-marking Sohle) betreten werden. Dies gilt auch für alle Zuschauer. Das Mitnehmen von Speisen und offenen Getränke in die Halle ist untersagt. Das Rauchen in der Halle ist strengstens verboten. Aus Energieeinsparungsgründen sollen die Fenster in der Halle möglichst wenig geöffnet werden. Sie sind beim Verlassen der Halle zu schließen.

Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, so hat der Mieter eine Strafgebühr in Höhe von Euro 35,- ohne Nachweis der Höhe des Schadens zu bezahlen; ein weitergehender Schaden kann vom Vermieter geltend gemacht werden.

3.6 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden (Tennishalle, weitere Räume, Zugänge), welche durch ihn oder von ihm eingeladene Mitspieler/Zuschauer oder sonstige von ihm in der Halle geduldete Personen verursacht werden. Neben dieser Haftung des Mieters kann der Vermieter bei groben oder wiederholten Verstößen den Mietvertrag kündigen und/oder Anlagenverbot aussprechen. Eine Rückzahlung der noch nicht verbrauchten Mietgebühren kann nur verlangt werden, wenn die restlichen Stunden weitervermietet werden können. Der Vermieter ist lediglich gehalten, durch Bekanntgabe der freien Stunden im Internet mögliche Nachmieter zu informieren.

Der Vermieter ist berechtigt, wenn der Mieter nach erfolgter Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen mit mehr als zwei Wochen in Rückstand kommt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall haftet der Mieter für den Schaden, den der Mieter durch Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung des Vertrages verursacht hat, insbesondere dafür, dass der Vermieter bis zur evtl. Weitervermietung Ausfall für den Platz und die Stunden gehabt hat.

3.7 Verlängerung von Abonnements

Ende Juli des Folgejahres werden die Abonnements aus dem Vorjahr für die uns keine Kündigung vorliegt, automatisch in das Folgejahr übertragen. Der Mieter erhält eine E-Mail mit der Information, dass sein Abonnement zu den dann gültigen Konditionen verlängert wird. Der Mieter kann binnen 2 Wochen der automatischen Verlängerung widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass der Platz sofort freigegeben wird, für andere Hallennutzer als verfügbar angezeigt wird und durch diese gebucht werden kann. Der Nutzer verliert mit Widerspruch also das Anrecht auf den Platz.

Davon unbenommen hat der Vermieter das Recht, ein Abonnement nicht zu verlängern und ohne Angabe von Gründen selbst zu nutzen oder an einen anderen Mieter zu vergeben.

3.8 Sonderbedingungen für jugendliche Mitglieder des Tennisclub Haßloch e. V.

Jugendliche, die Mitglied im Tennisclub Haßloch e.V. sind, dürfen in der Tennishalle zu den nicht vermieteten Stunden kostenlos untereinander oder mit Ihren Eltern oder Großeltern spielen, sofern diese ebenfalls aktive Mitglieder im Tennisclub Haßloch e. V. sind. Wenn ein TC-Jugendlicher mit einem Passiv- oder Nichtmitglied spielt, muss der Platz voll bezahlt werden. Es kann immer nur ein Platz pro Stunde gemietet werden. Wenn der Platz am Ende der Spielzeit nicht vermietet ist, darf sodann eine weitere Einzelstunde kostenfrei gebucht werden.

Die Buchungen sind max. 24 Stunden im Voraus über den eBuSy-Account des jugendlichen TC-Mitglieds möglich (sofern eine gültige E-Mail-Adresse vorliegt). Das Angebot gilt von Montag bis Freitag von 06:00 - 17:00 Uhr sowie an den Wochenenden ohne zeitliche Einschränkung.

3.9 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag ist sowohl für Vermieter als auch für den Mieter Haßloch; Gerichtsstand ist Neustadt an der Weinstraße.

3.10 Pandemieklausel

3.10.1 Leistungsstörung

Im Falle einer pandemiebedingten und/oder infolge von Infektionskrankheiten durch staatliche Organe verfügten Schließung der Tennishalle, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses dem Grunde nach bestehen, sie reduziert sich aber um 65 % für die ausgefallenen Spieltermine. Der TC Haßloch e. V. als Vermieter ist dem Grunde nach für eine solche Schließung nicht verantwortlich und kann sie nicht beseitigen.

Eine Nutzung eines gemieteten Tennisplatzes (nur) im Einzelbetrieb ist keine Schließung und stellt somit keine Leistungsstörung dar.

3.10.2 Nutzungsrechte in der Pandemie

Das Betreten des Innenbereichs der Sportstätte, die sportliche Betätigung, ist grundsätzlich allen Personengruppen gestattet.

Eine Veränderung der Verordnungslage, welche einen bestimmten Impfstatus oder ein negatives Testergebnis vorsieht und damit unter Umständen einen Ausschluss von Personengruppen für die Sportausübung im Innenbereich zur Folge hat, gilt nicht als Mangel der Mietsache und führt nicht zu einem Erstattungsanspruch.

3.10.3 Maskenpflicht

Sofern die Verordnungslage eine Maskenpflicht im Innenbereich vorsieht, so ist dieser Folge zu leisten. Eine Maskenpflicht stellt keinen Mangel der Mietsache dar.

3.10.4 Kontrollpflichten in der Pandemie

Sofern die Verordnungslage Kontroll- und Dokumentationspflichten vorsieht, so hat der Mieter als "Veranlasser einer Versammlung" diese vollumfänglich zu erfüllen. Der Vermieter behält sich stichprobenartige Kontrollen vor.  Die Dokumentationen sind auf Aufforderung des Vermieters auch an das Gesundheitsamt unverzüglich herauszugeben.

3.11 Energieklausel

3.11.1 Gaslieferstopp

Ein Ausfall unserer gasbetriebenen Hallenheizung stellt keinen Mangel der Mietsache dar und berechtigt nicht zur Kündigung.

3.11.2 Grundtemperatur

Ein Absenken der Grundtemperatur stellt keinen Mangel der Mietsache dar.

3.11.3 Partytaster

Der Vermieter behält sich vor die Partytaster für Zusatzwärme zu deaktivieren oder separat zu bepreisen.

 

4. Freiplatzordnung

4.1 Spielberechtigung

4.1.1 Aktive Mitglieder sind zur Nutzung der Freiplätze berechtigt. 

4.1.2 Passive Mitglieder haben auf den Freiplätzen grundsätzlich keine Spielberechtigung. Zur Klärung ihrer Spielfähigkeit dürfen sie jedoch während der Freiplatzsaison 3x spielen. Danach müssen sie sich entscheiden, ob der Status ihrer Mitgliedschaft auf aktiv geändert werden soll. 

4.1.3 Gäste sind nur 3x pro Freiplatzsaison gebührenpflichtig spielberechtigt, wenn sie von einem aktiven Mitglied eingeladen sind. Mitglieder haften insofern für ihre Gäste. Die Gastspielergebühr pro Stunde und Platzseite beträgt 7,50 €. Die Buchung und Entrichtung der Gastspielergebühr per Lastschrift erfolgt über das aktive Mitglied unter Angabe des Vor- und Zunamens des Gastspielers im Buchungsprozess.  

4.1.4 Ausgenommen von der Gastspielergebühr sind Gäste aus den Partnerstädten der Gemeinde Haßloch, aktive Mitglieder des TSV und TC RW Hassloch, sowie Interessenten für eine Mitgliedschaft während der Schnupperphase. Die Schnupperphase ist auf eine Woche begrenzt. 

4.2 Platzpflege

4.2.1 Auf abgetrockneten oder durch Nässe zu weichen Plätzen darf nicht gespielt werden. Die Tennisplätze sind grundsätzlich vor und nach dem Spielen zu wässern. Ausnahme ist lediglich, wenn die Spielfläche witterungsbedingt feucht ist. Bei ungleichmäßiger Feuchtigkeit des Platzes (z. B. Waldseite feucht, andere Seite trocken), ist der trockene Teil des Platzes manuell mit dem Schlauch zu wässern. 

4.2.2 Wird die Platzoberfläche beschädigt (Löcher o.ä.), so ist diese sofort wiederherzustellen. Auf den Plätzen stehen Scharierhölzer (Holzschaber) zur Verfügung. Wer sich in der Benutzung des Gerätes unsicher ist oder Fragen hat, wendet sich bitte an den Platzwart. 

4.2.3 Nach der Benutzung ist der gesamte Platz (bis zum Rand) abzuziehen. Hierbei hat das Abziehen vorzugsweise in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen zu erfolgen. So ist gewährleistet, dass der Sand auch auf dem Platz bleibt und sich nicht am Rand ablagert. 

4.2.4 Die Linien sind mit den Linienbesen zu kehren. 

4.2.5 Abziehen, Liniensäubern und Wässern ist – in der genannten Reihenfolge – stets Aufgabe der Spieler, die den Platz zuvor bespielt haben.  

4.2.6 Die Abzugsmatten und Linienbesen sind außerhalb des Laufbereichs an den hierfür vorgesehenen Haken (rote Kennzeichnung) aufzuhängen.  

4.2.7 Bei anhaltendem Regen oder Unwetter muss das Spiel rechtzeitig unterbrochen werden. 

4.3 Platzbuchung

4.3.1 Die Buchung der Freiplätze erfolgt über das Online-Buchungssystem eBuSy, welches unter https://tc-hassloch.ebusy.de über jedes internetfähige Endgerät aufgerufen werden kann. Alternativ steht im Clubheim gegenüber des Vorstandsbüros ein Buchungsterminal zur Verfügung. 

4.3.2 Spielberechtigt ist nur, wer seine Buchung ordnungsgemäß in eBuSy vorgenommen hat. 

4.3.3 Die aktuell gültigen Buchungsregeln können den Buchungshinweisen in eBuSy entnommen werden.